JuLeiCa Basisinformationen

Die Jugendleiter/In-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Wer unter welchen Bedingungen wie eine JuLeiCa beantragen kann dürfen die Bundesländer regeln. Deshalb gibt es zwar bundesweite Mindestanforderungen und einige Voraussetzungen, die überall gleich sind, es gibt aber auch landesspezifische Regelungen. Entscheidend ist dabei immer, wo der Träger seinen Sitz hat, für den du engagiert bist!

Qualität
Die JuLeiCa bürgt für Qualität: Jede-r JuLeiCa-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer*innen die JuLeiCa besitzen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuLeiCa beantragen,
* wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
* die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
Sie erhalten die JuLeiCa über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.

Legitimation
Die JuLeiCa legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z. B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Anerkennung
Jugendleiter-innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der JuLeiCa auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. In der Datenbank kannst Du nachschauen, was es alles gibt.
Der Kreisjugendring Mayen-Koblenz hat die Vergünstigungen vor Ort aufgelistet.

Antragsverfahren
Das Juleica-Antragsverfahren wurde auf ein Onlinesystem umgestellt. Beachte bei der Beantragung die Hinweise im Flyer "Schritt für Schritt zur neuen JuLeiCa" und auf der offiziellen JuLeiCa Homepage.

Für die Beantragung musst du:

⇒ eine Juleica-Ausbildung nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben,

⇒ eine Erste-Hilfe-Ausbildung nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben,

⇒ tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein, 

⇒ eine eMail-Adresse, auf die man direkten Zugriff hat, angeben,

⇒ ein digitales Portrait-Foto (im Hochformat, Dateigröße zwischen 150 kb und 2 MB) hochladen.

Ein Handbuch mit weiteren Informationen für Jugendleiter*innen wird vom Landesjugendring RLP vertrieben.