Du hast Lust aufs Ehrenamt? Wir erwarten dich!
... dann bist du richtig bei uns!
Und hier einige wichtige Tipps und Hinweise rund um das Thema Ehrenamt
In der Regel arbeitest du in der Kinder und Jugendarbeit gemeinsam mit anderen Ehrenamtlichen oder mit einer/einem hauptberuflichen Mitarbeiter/in zusammen. Es kann jedoch auch sein, dass du ohne ein solches Team aktiv bist. Deine Aktivitäten können dabei ganz unterschiedlicher Art sein, in der Kindergruppe, im offenen Treff, bei der Stadtranderholung, bei Projekten, im Jugendgottesdienst und vielem mehr.
Bevor du dich in die "Arbeit" stürzt, solltest du einige Dinge beachten
Triff klare Absprachen mit der/dem hauptberuflichen Mitarbeiter/in über Arbeitsgebiete, Aufgaben und Zuständigkeiten. Dazu gehören auch deine Rechte und Pflichten als Ehrenamtlicher. Die Dauer deiner Mitarbeit und welche Zeit du z.B. in der Woche für deine Aktivität aufbringen möchtest, solltest du konkret verabreden. Je nach Art und Umfang deiner Mitarbeit kann es sinnvoll sein, dies auch schriftlich festzuhalten.
Du hast ein Recht darauf, während deiner Mitarbeit fachlich und persönlich begleitet zu werden. Dies kann durch die/den hauptberuflichen Mitarbeiter/in geschehen oder durch eine andere Person in der Gemeinde. Die zuständigen Mitarbeiter haben die Pflicht. dich mit allen notwendigen Informationen zu versorgen.
Bei der Vorbereitung von Maßnahmen und bei Entscheidungen solltest du beteiligt werden direkt oder über den Jugendausschuss. Die Unterstützung deiner praktischen Arbeit durch die zuständigen Personen versteht sich von selbst! In der Ausübung deiner ehrenamtlichen Mitarbeit bist du grundsätzlich versichert. Das geschieht automatisch und wird durch die Einrichtung/Gemeinde geregelt. Dieser Versicherungsschutz enthält eine Unfallversicherung (während einer Aktivität und auf dem Weg dorthin) und eine Haftpflichtversicherung (z.B. wenn du etwas kaputt machst oder jemanden verletzt). Wichtig ist, dass du in allen Schadensfällen sofort den Träger informierst.
Alle Kosten, die dir durch deine ehrenamtliche Mitarbeit entstehen, sollte dir die Einrichtung/Gemeinde ersetzen! Die Fahrt z.B. zur Gruppenstunde mit dem ÖPNV, die Vortour für den Ausflug der Jugendgruppe usw. wird dir bezahlt. Wichtig ist, dass du dir vorher diese Fahrt genehmigen lässt. Telefonkosten können erstattet werden. Porto und Materialkosten, die durch deine Mitarbeit entstehen, sollten ebenso von der Einrichtung übernommen werden. Grundsätzlich gibt es für die Kinder- und Jugendarbeit sogenannte Haushaltsmittel, die zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verfügung stehen und damit auch für dich und deine Aktivitäten. Nachfragen
Grundsätzlich gilt: Bevor dir Kosten entstehen oder du Geld ausgibst, solltet du mit den Mitarbeitern die Erstattung abklären!
Du hast einen Anspruch auf Fort und Weiterbildung. Das heißt, du kannst an Seminaren und Schulungen teil nehmen, die dich für deine Mitarbeit fit machen. Über entsprechende Angebote sollte dich die/der hauptberufliche Mitarbeiter/in informieren. Die Kosten dafür übernimmt ebenfalls die Jugendeinrichtung bzw. die Gemeinde!
Du kannst auch die sogenannte Jugendleiter/innen Card (kurz: JULEICA) erwerben. Diese Card weist dich als ausgebildete/n Mitarbeiter/in in der Kinder- und Jugendarbeit aus und bietet dir einige Vergünstigungen. Die JULEICA kannst du nach der Teilnahme an verschiedenen Grundkursen und Seminaren über deine Einrichtung/Gemeinde beim Jugendamt beantragen.
Außerdem gibt es in deiner Kirchengemeinde oder beim Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland ein Nachweisheft über deine ehrenamtlichen Tätigkeiten und Fortbildungen.
Solltest du bereits in der Ausbildung oder berufstätig sein, kannst du gegebenenfalls für deine ehrenamtliche Mitarbeit freigestellt werden (natürlich bezahlt!). Hierzu haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen getroffen. Nähere Informationen sind über das Amt für Jugendarbeit erhältlich. Auch eine Schulbefreiung ist möglich.
Weitere Informationen rund um das Thema Ehrenamt, wichtige Adressen und Broschüren erhältst du in deiner Gemeinde und natürlich im Kinder und Jugendreferat. Dort erfährst du auch alle Einzelheiten rund um die JULEICA.
Herausgeber:
Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland